Sondergrundstücke: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Sondergrundstücke von Usern als Sehenswürdigkeit === | === Sondergrundstücke von Usern als Sehenswürdigkeit === |
Version vom 18. März 2019, 16:28 Uhr
Sondergrundstücke
Es ist möglich, Grundstücke außerhalb des Planungsgebietes von Städten zu erhalten. Diese haben aber spezielle Regeln und Voraussetzungen.
Punkte rund um Beantragung, Erweiterungen und Adminleistungen
- Ein Antrag im Forum ist Pflicht. Diese müssen hier gepostet werden: *klick*
- Die Genehmigung erfolgt durch einen Adminbeschluss, das Ergebnis wird im Erstellungsthread veröffentlicht.
- Sondergrundstücke kosten 800 BM pro Block.
- Erweiterungen sind möglich, müssen vorher aber erneut beantragt werden! Die Erweiterung kostet 800 BM pro erweiterten Block.
- Für Sondergrundstücke kommen dafür nur sehr große Grundstücke in Frage (125x125 aufwärts).
- Es besteht kein Anspruch auf ein Grundstück außerhalb des Planungsgebietes.
- Stargates von VIPs (Oder das eigene, falls VIP) können auch auf Sondergrundstücke gesetzt werden.
- Eine oberirdische Grundstücksbegrenzung (Zaun) ist nicht möglich.
- Sondergrundstücke müssen keine Votegrundstücke sein, um sich darauf eine Sonderregion erstellen lassen zu können.
- Sondergrundstücke zählen nicht zum normalen Grundstückslimit! Sie haben einen extra Grundstücksslot (special), dessen Limit bei 0 liegt.
Solltet ihr euer Sondergrundstück also verkaufen wollen, kann dies nur über das Team(/modreq) geschehen, dadurch wird sichergestellt, dass der eventuelle Käufer auch über das, mit dem Sondergrundstück verbundene Bauprojekt, informiert wird.
Derzeitige Sondergrundstücksbeauftragte: Gracy_
Generelle Regeln
Folgende Regeln müssen bei der Bebauung eines Sondergrundstückes beachtet werden. Allgemein muss beachtet werden, sobald gegen eine der Regeln verstoßen wird, folgt eine Verwarnung. Danach sollte damit gerechnet werden, dass das Grundstück entzogen wird:
- Die/Das Gebäude/Bauwerk muss außen wie innen passend gestaltet sein
Langweilige und monotone Einrichtung sehen wir gar nicht gerne. Auch hier muss sich Mühe gegeben werden, damit alles stilistisch passt. Einrichtung gehört also immer zu eurem Gebauten dazu.
- Das Bauvorhaben muss die komplette Grundstücksfläche beanspruchen
Das Sondergrundstück ist größer als normale Grundstücke, benutze die komplette Fläche! Sonst wäre dieses Grundstück nicht nötig gewesen und ein normales Grundstück hätte ausgereicht.
- Das Bauvorhaben muss sich in die Landschaft integrieren
Das bedeutet, dass das Grundstück nahtlos in die Landschaft übergehen muss - keine Kanten, keine unnatürliche Landschaftsgestaltung mit Worldedit.
- Das bebaute Grundstück muss eine hervorragende architektonische Leistung besitzen
Ein Sondergrundstück ist etwas Besonderes. Bei der Abnahme des Grundstücks ist die architektonische Leistung ein ausschlaggebender Bewertungspunkt. Sollte es den Ansprüchen nicht gerecht werden können, wird dir das Grundstück entzogen.
Die Bebauungspflicht
Es besteht eine ständige Bebauungspflicht. Für die Bebauung des Grundstücks sind anfangs immer 6 Monate Zeit, bevor die Kontrollfrist beginnt. Der Baubeginn ist jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung des Grundstückes. Es wird nicht geduldet, wenn das Grundstück die ersten Monate leer steht. Nachdem die Anfangsphase vorbei ist, werden jeden Monat alle Sondergrundstücke kontrolliert. Der Status des eigenen Grundstücks kann jederzeit beim Sondergrundstücksbeauftragten erfragt werden. Sollte innerhalb von 4 Wochen nichts passiert sein, wird die 1. Verwarnung per Ingame-Mail ausgesprochen. Wird weiterhin in den nächsten 4 Wochen nicht an dem Grundstück gearbeitet, so erscheint die 2. Verwarnung per Ingame-Mail mit einer zweiwöchigen Frist (das Datum wird genannt!). Wird dieser Frist wiederum nicht nachgegangen, folgt eine weitere Mail in der ein Räumungszeitraum angegeben wird. Zum genannten Zeitpunkt wird das Grundstück dann ohne weitere Mahnung entzogen. Solang ein stetiger Baufortschritt herrscht (dieser kann im normalen Rahmen auch recht klein ausfallen), passiert nichts. Dieser Baufortschritt ist aber an die Bedingung geknüpft, dass es sich um etwas handeln muss, was den Bauantrag bearbeitet. Solltet ihr beispielsweise im Antrag komplett oberirdisch geplant haben, dann spielt ein unterirdischer Ausbau für den Fortschritt keine Rolle. Verwendet daher lieber mehr Zeit auf eine konkrete und detaillierte Planung, so könnt ihr auch eure Chance erhöhen, dass euer GS genehmigt wird ;) Die Fristen sind nicht auszunutzen! Sollte auffallen, dass mehrfach nur alle 2,5 Monate etwas passiert, kann dies zum direkten Verlust des GS führen, es sei denn der Baufortschritt ist erheblich innerhalb dieser Zeit.
Zusätzliche Anmerkungen
- Solltet ihr bemerken, dass das gewünschte Bauthema doch nicht dem entspricht, was ihr erwartet habt, besteht die Möglichkeit einen Änderungsantrag im Forum zu erstellen. Dieser muss erneut durch einen Adminrundenbeschluss genehmigt werden. Wird euer Antrag angenommen, erhaltet ihr 3 Monate ohne Baufrist.
- Durch den Verkauf eines Sondergrundstücks erhält der neue Besitzer ebenfalls 3 Monate ohne Baufrist.
Achtung! Dies trifft nicht auf gildeninterne Verkäufe zu, wenn das SonderGS bereits Gildengrundstück ist. Gleichzeitig ist auch hier zu erwähnen, sollte auffallen, dass diese Änderungs-/Verkaufsregelung ausgenutzt wird, wird das Grundstück direkt entzogen.
- Das Sondergrundstück kann freiwillig vom Besitzer zurückgegeben werden innerhalb der ersten beiden Verwarnungen, ist die Räumungsfrist einmal ausgesprochen ist dies nicht mehr möglich. Durch die freiwillige Rückgabe erhält der Grundstücksbesitzer den vollen Preis zurück (Erstellungspreis + Erweiterungen). Wird das Grundstück entzogen, gibt es nur den halben Preis (halben Erstellungspreis + halben Preis für die Erweiterungen).
- Könnt ihr aus irgendwelchen Grünen euer Grundstück nicht weiterbebauen, dann habt keine Scheu euch an den Sondergrundstücksbeautragten zu wenden. Es ist möglich einen Aufschub zu gewähren. Dies gilt allerdings nur für Sondergrundstücke, die kein Gildengrundstück sind.
- Erhaltet ihr Verwarnungen und baut danach weiter, verfallen diese wieder und ihr startet von vorn.
- Ausreden folgender Art sind nicht geduldet und führen nach einer Verwarnung zu einem Grundstücksentzug:
- "ich kann noch nicht bauen, weil die Blöcke mit denen ich bauen will erst in der nächsten Minecraft Version zur Verfügung stehen." => Das bedeutet, dass du aber schonmal alles bauen kannst was mit der aktuellen Version möglich ist
- "Ich habe keine Zeit, baue weiter, wenn ich wieder Lust habe." => Es ist bekannt, dass nicht immer die Zeit und Lust da ist etwas zu tun, trotzdem solltet ihr, auch wenn ihr keine Lust habt, konsequent ein bisschen machen. Ist wirklich überhaupt keine Zeit, kontaktiert den Sondergrundstücksbeauftragten und findet eine gemeinsame Lösung, wie z.B. evtl einen Aufschub
- "Andere Sondergrundstücke sehen auch nicht schön aus."
Generell habt ihr bei Problemen immer die Möglichkeit, euch an den Sondergrundstücksbeauftragten zu wenden, dieser unterstützt euch dann so gut es geht. Sucht daher auch bitte immer den direkten Kontakt.
Sondergrundstücke auf dem Main2
Generell kann man Sondergrundstücke auf dem Main2 ebenso beantragen, wie auf dem Main1. Allerdings gibt es dort noch die Möglichkeiten der Erweiterung und Verbindung zum Sondergrundstück. Solltet ihr also ein 90x90 beispielsweise auf ein 125x125 erweitern oder mehrere Main2 Grundstücke zu einer Größe von über 8100 Blöcken zusammenschließen wollen, dann ist dies über einen einen normalen SonderGS Antrag möglich. Berechnet wird es folgendermaßen: Endmaße des GS * 800 - Erstellungspreis des/der integrierten Main2GS
Bsp: 150x150*800 - 2 430 000(90x90x300BM) = 15 570 000 BM
Bsp: 200x200*800 - 9 720 000(4x90x90x300BM) = 22 280 000 BM
Das bedeutet, dass ihr soviel gesamt bezahlt, wie das SonderGS auch ohne die bestehenden Grundstücke kosten würde. Ihr spart also nichts. Sollten aufgrund des Limits von 2 Slots auf dem Main2 Votegrundstücke mit eingebunden werden, könnt ihr diese bei Zusammenschluss verschieben. Könnt ihr diese zu diesem Zeitpunkt nicht verschieben, werden die Votegrundstücke gelöscht und die Punkte nicht erstattet.
Sondergrundstücke von Usern als Sehenswürdigkeit
Jedes SonderGS hat die Möglichkeit nach der Fertigstellung des Bauprojekts zu einer Sehenswürdigkeit mit eigenem Gate zu werden. Hierfür müssen diese Kriterien erfüllt werden:
- Das im Antrag gestellte Bauvorhaben muss vollendet und gut umgesetzt sein
- Auf dem GS muss weitgehend vermieden werden, dass Spieler z.B. durch freiliegende Lava oder frei umherlaufende Monster sterben können
- Größere Änderungen am GS sind nicht gestattet, während kleinere Dinge wie z.B. Anpassung der Deko an die jeweilige Jahreszeit natürlich gestattet sind.
- Auf dem Grundstück dürfen sich keine für andere Spieler durch das Gate erreichbaren Farmen befinden. Solltet ihr eine öffentliche Farm auf dem GS haben wollen, so darf sie ausschließlich über ein anderes Gate erreichbar sein.
- Shops sind auf diesem Grundstück auf dem durch das Sehenswürdigkeiten erreichbaren Bereich generell verboten.
- Das Bauprojekt darf keine Kopie eines Bauprojektes aus dem Internet sein.
Beachtet werden sollte zusätzlich, dass das Gate außerhalb eures Grundstückes stehen wird. Solltet ihr all diese Punkte erfüllen, steht euch nur noch ein Antrag im Bauprojekteforum im Weg, welcher die grundlegenden Informationen wie GS-Nummer, Bebauung, gewünschte Position des Gates und dessen Name enthalten sollte. Die entgültige Entscheidung über den Sehenswürdigkeitsstatus liegt allein beim Team.