Sondergrundstücke: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Derzeitiger Sondergrundstücksbeauftragter: KickThaCat'''
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'''Derzeitiger Sondergrundstücksbeauftragter: Predawnsnow6'''
  
 
=== Generelle Regeln ===
 
=== Generelle Regeln ===

Aktuelle Version vom 29. März 2024, 12:55 Uhr

Sondergrundstücke

Es ist möglich, Grundstücke außerhalb des Planungsgebietes von Städten zu erhalten. Diese haben aber spezielle Regeln und Voraussetzungen.

Punkte rund um Beantragung, Erweiterungen und Adminleistungen

  • Ein Antrag im Forum ist Pflicht. Diese müssen hier gepostet werden: *klick*
  • Die Genehmigung erfolgt durch einen Adminbeschluss, das Ergebnis wird im Erstellungsthread veröffentlicht.
  • Sondergrundstücke kosten 800 BM pro Block.
  • Erweiterungen sind möglich, müssen vorher aber erneut beantragt werden! Die Erweiterung kostet 800 BM pro erweiterten Block.
  • Grundstückserhöhungen können per /modreq beantragt werden und kosten 400BM/Block. Es wird direkt auf Ebene 319 erweitert.
  • Kellererweiterungen können ebenfalls für 400BM/Block per /modreq beantragt werden. Hinweis: Die Kellererweiterung kann von Rabattaktionen profitieren sofern das eigene Sondergrundstück als abgeschlossen gilt. Solange wie an dem Bauvorhaben noch gebaut wird, gilt der potentielle Rabatt nicht!
  • Für Sondergrundstücke kommen dafür nur sehr große Grundstücke in Frage (125x125 aufwärts).
  • Es besteht kein Anspruch auf ein Grundstück außerhalb des Planungsgebietes.
  • Stargates von VIPs (Oder das eigene, falls VIP) können auch auf Sondergrundstücke gesetzt werden.
  • Eine oberirdische Grundstücksbegrenzung (Zaun) ist nicht möglich.
  • Sondergrundstücke müssen keine Votegrundstücke sein, um sich darauf eine Sonderregion erstellen lassen zu können.
  • Sondergrundstücke zählen nicht zum normalen Grundstückslimit! Sie haben einen extra Grundstücksslot (special), dessen Limit bei 0 liegt.

Solltest Du dein Sondergrundstück also verkaufen wollen, kann dies nur über das Team(/modreq) geschehen, dadurch wird sichergestellt, dass der eventuelle Käufer auch über das mit dem Sondergrundstück verbundene Bauprojekt, informiert wird.


Derzeitiger Sondergrundstücksbeauftragter: Predawnsnow6

Generelle Regeln

Folgende Regeln müssen bei der Bebauung eines Sondergrundstückes beachtet werden. Allgemein muss beachtet werden, sobald gegen eine der Regeln verstoßen wird, folgt eine Verwarnung. Danach solltest Du damit rechnet, dass das Grundstück entzogen wird:

  • Die/Das Gebäude/Bauwerk muss außen wie innen passend gestaltet sein

Langweilige und monotone Einrichtung sehen wir gar nicht gerne. Auch hier muss sich Mühe gegeben werden, damit alles stilistisch passt. Einrichtung gehört also immer zu deinem Gebauten dazu.

  • Das Bauvorhaben muss die komplette Grundstücksfläche beanspruchen

Das Sondergrundstück ist größer als normale Grundstücke, benutze die komplette Fläche! Sonst wäre dieses Grundstück nicht nötig gewesen und ein normales Grundstück hätte ausgereicht.

  • Das Bauvorhaben muss sich in die Landschaft integrieren

Das bedeutet, dass das Grundstück nahtlos in die Landschaft übergehen muss - keine Kanten, keine unnatürliche Landschaftsgestaltung mit Worldedit.

  • Das bebaute Grundstück muss eine hervorragende architektonische Leistung besitzen

Ein Sondergrundstück ist etwas Besonderes. Bei der Abnahme des Grundstücks ist die architektonische Leistung ein ausschlaggebender Bewertungspunkt. Sollte es den Ansprüchen nicht gerecht werden können, wird dir das Grundstück entzogen.

Antragserstellung

Neben Größe und Lage ist natürlich für uns wichtig: Was hast du vor? Hier gilt, je detaillierter dein Antrag, desto höher die Chance, dass er angenommen wird. Aus einem Antrag mit dem Beispieltext "Ich möchte ein Mittelalter-Dorf bauen. " geht nicht hervor, warum du dazu ein Sonder-GS benötigst. Schreibst du hingegen "Ich möchte ein detailgetreues Mittelalter-Dorf bauen mit einem großen Marktplatz mit Ständen, einer Kathedrale, diversen Funktionsgebäuden, wie Ställen, Schmiede, Apotheke, Kaserne, Wohneinheiten und einer Burganlage" dann lässt dies vielmehr darauf schließen, dass du wohl Platz benötigst. Bedenke immer, dass du, solang du dir wirklich unschlüssig bist, dass du genau diese Funktionseinheiten bauen möchtest, das Wörtchen "beispielsweise" verwendest. So wissen wir, dass du Funktionseinheiten bauen willst, du dich aber nicht direkt festlegen möchtest, da sich beim Bauen noch etwas anderes ergeben kann. Du musst uns nicht bis ins kleinste Detail beschreiben, wie der Garten zu deiner Villa aussehen soll. Ein paar wirklich geplante Highlights, wie Weinreben, ein Teich mit Brücke, ein Wintergarten, eine Golfbahn oder Sonstiges reichen völlig aus.

Zusammenfassung Antrag:

  • Größe des GS
  • Lage des GS
  • Bauvorhaben (so detailliert wie möglich)
  • Referenzen/Vorbau (Bilder)

Das architektonische Können

Wichtig für uns ist natürlich das Wissen, ob du das Vorhaben auch "gut" hinbekommst. Dabei muss jetzt nicht unbedingt eine architektonische Leistung herauskommen, die man auch im echten Leben verwenden könnte. Greifen wir das Beispiel von eben auf mit dem Mittelalter-Dorf, dann wäre es natürlich vom Vorteil, wenn die Häuser aus Material bestehen, die es damals wohl gegeben hat (Kein beton bspw.) und die Einrichtung entsprechend ausfällt. Dabei kommt oft die Frage auf, wie viel denn eigentlich vorgebaut werden soll. Hier eine Übersicht um euch die Einschätzung zu erleichtern: Du hast schon in dem Baustil etwas auf dem Server gebaut: Dann musst du nichts mehr vorbauen. Verweise einfach in deinem Antrag auf entsprechende GS-Nummern oder füge ein paar deiner Lieblingsschnappschüsse ein.

Du hast Referenzen in anderen Baustilen, aber bisher noch nie was in dem beantragten Stil gebaut: Dann solltest du zumindest einen Teil vorbauen. Willst du ein großes Gebäude/Gebilde bauen, dann solltest du zumindest einen Teil davon bauen. Ein vertikaler Querschnitt gibt Aufschluss darüber, wie du innen und außen gestalten willst, ohne dass du zu viel Zeit in den Vorbau stecken musst. Möchtest du mehrere Gebäude bauen, dann wäre es gut (solang sie nicht zu groß ausfallen, ansonsten den Querschnitt nutzen) mehrere, kleine Gebäude vorzubauen, damit wir sehen, dass du auch variieren kannst und mit dem Stil zurechtkommst. Auch bei organischen Gebilden kann man diese Technik anwenden.

Du hast keine Bauten, die man als Referenz verwenden könnte: Hier solltest du dann schon etwas mehr vorbauen. Dies sollte etwa die Hälfte deiner architektonischen Leistung, sowie einen Teil der restlichen Gestaltung umfassen. Bsp. Haus mit Park -> Vorbau = Hälfte des Hauses + 1-2 eingerichtete Räume + ein Stück Park mit Bäumen etc. Bsp. Mittelalter-Dorf -> Vorbau = 1-2 kleine Häuschen + Teil der Burg + Teil der Kathedrale + Teil der Straßen/Parks etc.

Du hast Referenzen, egal ob im gewollten oder in einem anderen Stil, auf einem eigenen Server/einer eigenen Welt: Die Bilder davon, darfst du natürlich auch gern mitschicken. Dir sollte nur bewusst sein, dass es sich dabei um deine eigenen Bilder handeln sollte. Dies hilft sowohl dir, als auch dem Team.

Die Bebauungspflicht

Es besteht eine ständige Bebauungspflicht. Für die Bebauung des Grundstücks sind anfangs immer 6 Monate Zeit, bevor die Kontrollfrist beginnt. Der Baubeginn ist jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung des Grundstückes. Es wird nicht geduldet, wenn das Grundstück die ersten Monate leer steht. Nachdem die Anfangsphase vorbei ist, werden jeden Monat alle Sondergrundstücke kontrolliert. Der Status des eigenen Grundstücks kann jederzeit beim Sondergrundstücksbeauftragten erfragt werden. Sollte innerhalb von 4 Wochen nichts passiert sein, wird die 1. Verwarnung per Ingame-Mail ausgesprochen. Wird weiterhin in den nächsten 4 Wochen nicht an dem Grundstück gearbeitet, so erscheint die 2. Verwarnung per Ingame-Mail mit einer zweiwöchigen Frist (das Datum wird genannt!). Wird dieser Frist wiederum nicht nachgegangen, folgt eine weitere Mail in der ein Räumungszeitraum angegeben wird. Zum genannten Zeitpunkt wird das Grundstück dann ohne weitere Mahnung entzogen. Solang ein stetiger Baufortschritt herrscht (dieser kann im normalen Rahmen auch recht klein ausfallen), passiert nichts. Dieser Baufortschritt ist aber an die Bedingung geknüpft, dass es sich um etwas handeln muss, was den Bauantrag bearbeitet. Solltest Du beispielsweise im Antrag komplett oberirdisch geplant haben, dann spielt ein unterirdischer Ausbau für den Fortschritt keine Rolle. Verwendet daher lieber mehr Zeit auf eine konkrete und detaillierte Planung, so kannst Du auch deine Chance erhöhen, dass dein Grundstück genehmigt wird ;) Die Fristen sind nicht auszunutzen! Sollte auffallen, dass mehrfach nur alle 2 Monate etwas passiert, kann dies zum direkten Verlust des Grundstücks führen, es sei denn der Baufortschritt ist erheblich innerhalb dieser Zeit.

Zusätzliche Anmerkungen

  • Solltest Du bemerken, dass das gewünschte Bauthema doch nicht dem entspricht, was Du erwartet hast, besteht die Möglichkeit einen Änderungsantrag im Forum zu erstellen. Dieser muss erneut durch einen Adminrundenbeschluss genehmigt werden. Wird dein Antrag angenommen, erhälst Du 3 Monate ohne Baufrist.
  • Durch den Verkauf eines Sondergrundstücks erhält der neue Besitzer ebenfalls 3 Monate ohne Baufrist.

Achtung! Dies trifft nicht auf gildeninterne Verkäufe zu, wenn das Sondergrundstück bereits Gildengrundstück ist. Gleichzeitig ist auch hier zu erwähnen, sollte auffallen, dass diese Änderungs-/Verkaufsregelung ausgenutzt wird, wird das Grundstück direkt entzogen.

  • Das Sondergrundstück kann freiwillig vom Besitzer zurückgegeben werden innerhalb der ersten beiden Verwarnungen, ist die Räumungsfrist einmal ausgesprochen, ist dies nicht mehr möglich. Durch die freiwillige Rückgabe erhält der Grundstücksbesitzer den vollen Preis zurück (Erstellungspreis + Erweiterungen/Erhöhung). Wird das Grundstück entzogen, gibt es nur den halben Preis (halben Erstellungspreis + halben Preis für die Erweiterungen).
  • Kannst Du aus irgendwelchen Gründen dein Grundstück nicht weiterbebauen, dann hab keine Scheu dich an den Sondergrundstücksbeauftragten zu wenden. Es ist möglich einen Aufschub zu gewähren. Dies gilt allerdings nur für Sondergrundstücke, die kein Gildengrundstück sind.
  • Erhälst Du Verwarnungen und baust danach weiter, verfallen diese wieder und Du startest von vorn.
  • Ausreden folgender Art sind nicht geduldet und führen nach einer Verwarnung zu einem Grundstücksentzug:

- "Ich kann noch nicht bauen, weil die Blöcke mit denen ich bauen will erst in der nächsten Minecraft Version zur Verfügung stehen." => Das bedeutet, dass Du aber schonmal alles bauen kannst was mit der aktuellen Version möglich ist.

- "Ich habe keine Zeit, baue weiter, wenn ich wieder Lust habe." => Es ist bekannt, dass nicht immer die Zeit und Lust da ist etwas zu tun, trotzdem solltest Du, auch wenn Du keine Lust hast, ein bisschen arbeiten. Ist wirklich überhaupt keine Zeit, kontaktiere den Sondergrundstücksbeauftragten, so findet ihr eine gemeinsame Lösung, wie z.B. evtl einen Aufschub.

- "Andere Sondergrundstücke sehen auch nicht schön aus."

Generell hast Du bei Problemen immer die Möglichkeit, dich an den Sondergrundstücksbeauftragten zu wenden, dieser unterstützt dich dann so gut es geht. Such daher auch bitte immer den direkten Kontakt.


Sondergrundstücke auf dem Main2

Generell kann man Sondergrundstücke auf dem Main2 ebenso beantragen, wie auf dem Main1. Allerdings gibt es dort noch die Möglichkeiten der Erweiterung und Verbindung zum Sondergrundstück. Solltest Du also ein 90x90 beispielsweise auf ein 125x125 erweitern oder mehrere Main2 Grundstücke zu einer Größe von über 8100 Blöcken zusammenschließen wollen, dann ist dies über einen einen normalen Sondergrundstücksantrag möglich. Berechnet wird es folgendermaßen: Endmaße des GS * 800 - Erstellungspreis des/der integrierten Main2GS

Bsp: 150x150*800 - 3 240 000(90x90x400BM) = 14 760 000 BM

Bsp: 200x200*800 - 9 720 000(4x90x90x400BM) = 19 040 000 BM

Das bedeutet, dass Du soviel gesamt bezahlst, wie das Sondergrundstück auch ohne die bestehenden Grundstücke kosten würde. Du sparst also nichts. Sollten aufgrund des Limits von zwei Slots auf dem Main2 Votegrundstücke mit eingebunden werden, kannst Du diese bei Zusammenschluss verschieben. Kannst Du diese zu diesem Zeitpunkt nicht verschieben, werden die Votegrundstücke gelöscht und die Punkte nicht erstattet.

Bei einem Antrag hierbei gilt, dass die bestehenden Grundstücke vorher schon fast vollständig bebaut sein müssen, mit dem was danach zum Thema gehören soll. Andernfalls wird der Antrag mit dieser Begründung abgelehnt.

Sondergrundstücke von Usern als Sehenswürdigkeit

Jedes Sondergrundstück hat die Möglichkeit nach der Fertigstellung des Bauprojekts zu einer Sehenswürdigkeit mit eigenem Gate zu werden. Hierfür müssen diese Kriterien erfüllt werden:

  • Das im Antrag gestellte Bauvorhaben muss vollendet und gut umgesetzt sein.
  • Auf dem Grundstück muss weitgehend vermieden werden, dass Spieler z.B. durch freiliegende Lava oder frei umherlaufende Monster sterben können.
  • Größere Änderungen am Grundstück sind nicht gestattet, während kleinere Dinge wie z.B. Anpassung der Dekoration an die jeweilige Jahreszeit natürlich gestattet sind.
  • Auf dem Grundstück dürfen sich keine, für andere Spieler durch das Gate erreichbaren, Farmen befinden. Solltest Du eine öffentliche Farm auf dem Grundstück haben wollen, so darf sie ausschließlich über ein anderes Gate erreichbar sein.
  • Shops sind auf diesem Grundstück, auf dem durch das Sehenswürdigkeitengate erreichbaren Bereich, generell verboten.
  • Das Bauprojekt darf keine Kopie eines Bauprojektes aus dem Internet sein.

Beachtet werden sollte zusätzlich, dass das Gate generell außerhalb des Grundstückes stehen wird. Sollte es eine ordentliche Begründung geben, kann das Gate auch auf dem Grundstück genehmigt werden. Solltest Du all diese Punkte erfüllen, steht dir nur noch ein Antrag im Bauprojekteforum im Weg, welcher die grundlegenden Informationen wie GS-Nummer, Bebauung, gewünschte Position des Gates und dessen Name enthalten sollte. Die entgültige Entscheidung über den Sehenswürdigkeitsstatus liegt allein beim Team.